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User seit 18.12.2021
| Geschrieben am 26.12.2021 um 08:30 Uhr  
| Hallo und entspannte Feiertage,
ich bin echt absoluter Neuling und entschuldige mich schonmal falls es sich um eine dumme Frage handelt.
Habe mir Ganzjahresreifen bestellt in den Größen wie ich sie jetzt auch als Sommerreifen draufhabe. (225/45 R17 und 245/40 R17) In dieser Übereinstimmungsbescheinigung ist folgendes vermerkt ->(siehe Liste unter)
Ist das überhaupt so zulässig? Muss ich das Auto vielleicht irgendwo vorführen,wenn diese Kombination nicht im Fahrzeugschein vermerkt ist?
MFG
A1/A2 205/55 R16 91V,
7Jx16H2 ET37.5; A1/A2 205/55 R16 91V, 7Jx16H2 ET38; A1/A2
225/40 R18 92H XL M+S, 7.5Jx18H2 ET42: A1/A2 225/45 R17
91W, 7.5Jx17H2 ET42; A1 205/55 R16 91V, 7Jx16H2 ET38/A2
225/50 R16 92V, 7.5Jx16H2 ET45,5; A1 205/55 R16 91V.
7Jx16H2 ET37,5/A2 225/50 R16 92V, 8Jx16H2 ET33,5, A1
225/45 R17 91W, 7.5Jx17H2 ET42 / A2 245/40 R17 91W.
8.5Jx17H2 ET36*
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Schreiberlevel: Forenkaiser
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User seit 26.07.2000
| Geschrieben am 26.12.2021 um 08:56 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Olli aus Mainhattan am 26.12.2021 um 08:59 Uhr ]
Guten Morgen,
Grundsätzlich dürfen bei Winter- als auch bei Ganzjahresreifen die identischen Größen wie auch bei Sommerreifen gefahren werden. Ausser den Abmessungen müssen jedoch auch Last- und Speedindex übereinstimmen, wie beispielsweise 225/45 R17 94W. Dabei ist 94 der Loadindex und W der Speedindex.
Die Felgen müssen natürlich ebenfalls für diese Reifen freigegeben sein , was bei den Rädern der Werksauslieferung ja auch jeden Fall der Fall ist
Gude, Olli.
--
"Es ist heilsam, sich mit farbigen Dingen zu umgeben. Was das Auge freut, erfrischt den Geist, und was den Geist erfrischt, erfrischt den Körper."
Prentice Mulford (1834 - 1891) | Antworten
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Schreiberlevel: Forenfürst
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User seit 28.12.2003
| Geschrieben am 27.12.2021 um 09:18 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Techniker am 27.12.2021 um 09:21 Uhr ]
Allwetterreifen oder Ganzjahresreifen mit dem Schneeflockensymbol erfüllen die selben gesetzlichen Vorgaben wie klassische Winterreifen mit Schneeflocken Symbol!
Demnach gelten diese Reifen als winterttauglich.
Ich kann auch mit klassischen Winterreifen das ganze Jahr fahren,
das ist ebenso vom Gesetz erlaubt!
Deshalb macht es gesetzlich keinen Unterschied welche Art von Reifen montiert sind.
Grüße
Steffen
--
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Schreiberlevel: Forenunterprimaner
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User seit 05.04.2012
| Geschrieben am 29.12.2021 um 18:13 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Kh66 am 29.12.2021 um 18:21 Uhr ]
Grundsätzlich ist Mischbereifung auch bei M+S zulässig. Es gibt sogar Fahrzeuge die gar keine Gleichbereifung im Winter fahren dürfen (z.b. einige Porsche Modelle).
Wie immer gibt es Ausnahmen, die stehen dann aber explizit in der EU Konformitäts Bescheinigung. Ich habe z.B. ein Fahrzeug (kein SLK) in dem sowohl 18" als auch 19" Mischbereifung in der Konformitäts Bescheinigung stehen. Hinter dem 19" Eintrag steht tatsächlich "nur mit Sommerreifen". Gleiches steht auch in der Felgenfreigabe von Mercedes.
Manchmal ist es umgekehrt. Da dürfen kleinsten Größen und/oder Gleichbereifung nur mit Winterreifen gefahren werden. Da steht dann "M+S". So sieht es bei Dir aus.
Viele Grüße
Karlheinz
--
Lieblings-Schönwetter-Cruiser: SLK 320 EZ 04/02
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3673
User seit 31.05.2006
| Geschrieben am 29.12.2021 um 19:34 Uhr  
|
Kh66 schrieb:
Grundsätzlich ist Mischbereifung auch bei M+S zulässig. Es gibt sogar Fahrzeuge die gar keine Gleichbereifung im Winter fahren dürfen (z.b. einige Porsche Modelle).
Wie immer gibt es Ausnahmen, die stehen dann aber explizit in der EU Konformitäts Bescheinigung. Ich habe z.B. ein Fahrzeug (kein SLK) in dem sowohl 18" als auch 19" Mischbereifung in der Konformitäts Bescheinigung stehen. Hinter dem 19" Eintrag steht tatsächlich "nur mit Sommerreifen". Gleiches steht auch in der Felgenfreigabe von Mercedes.
Manchmal ist es umgekehrt. Da dürfen kleinsten Größen und/oder Gleichbereifung nur mit Winterreifen gefahren werden. Da steht dann "M+S". So sieht es bei Dir aus.
Viele Grüße
Karlheinz
--
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Achtung, es muss erst mal geklärt werden was „Mischbereifung“ ist.
Mischbereifung kann Markenmix oder Profilmix bei zugelassener Größe sein und per Fahrzeughersteller ausgeschlossen werden bis zur Festlegung auf einer Marke.
Oder es ist der Mix von reinen Sommerreifen ohne Berg/Schneeflockenkennung mit Winterreifen wobei GJR als Winterreifen zählen.
Hier ist zu beachten das es Länder mit genereller Winterreifenpflicht nach Kalender z. B. 15. Okt bis 15. April gibt und Länder wie D wo es eine sogenannt „Situationsbedingte“ Pflicht gibt, man als bei bzw. auf trockener Schnee und Eis freier Straße auch mit den Sommerreifen fahren darf.
Was aber bei jeder dieser Pflichten gilt, Winter- oder Ganzjahresreifen müssen auf allen 4 Rädern montiert sein. Eine Montage solcher Reifen nur auf der Hinterachse mit Sommerreifen ist nicht (mehr) zulässig. Allenfalls Ketten dürfen einachsig auf der Antriebsachse zusätzlich montiert sein oder sind bei Bergüberquerungen Passstraßen auch schon mal vorgeschrieben.
Ein Mix von GJR mit reinen WR aber demnach zulässig, auch wenn die wohl sehr unwahrscheinlich ist.
Außerhalb der WR-Pflicht, also mal salopp geschrieben von Frühling bis Herbst kann man innerhalb der zugelassenen Größen und Indexe solange keine Markenbindung per Hersteller besteht, mischen wie man will. Profile und Marken ebenso wie Sommer- mit Winterreifen.
Sinnhaftigkeit solchen Tuns außen vor, erlaubt ist es.
--
Gruß Peter | Antworten
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| Geschrieben am 29.12.2021 um 20:31 Uhr  
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psr-slk schrieb:
Achtung, es muss erst mal geklärt werden was „Mischbereifung“ ist.
Im Eingangsposting steht genau drin was er bestellt hat. Ganzjahresreifen in zwei Größen.
Was muss da geklärt werden? M.E. haben die Vorposter die Frage richtig beantwortet.
Gruß
Guido
--
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| Geschrieben am 31.12.2021 um 15:24 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von psr-slk am 31.12.2021 um 15:32 Uhr ]
Jürgen,
nun ja, bis auf den Punkt
Reifen verschiedener Größen auf Vorder- und Hinterachse habe ich die gleichen Dinge erwähnt.
Und sorry, den Punkt verschiedener Größen der Reifen auf Achsen in aller Regel ja so auch hier bedingt durch unterschiedlich große und breite Felgen sehe ich als Fahrzeugkonstruktionsfestlegung, die ja wiederum nicht mischbar ist und somit auch keine Mischbereifung frei untereinander tauschbar darstellt.
Das ist unsinnig.
Dann hat fast jeder Traktor Mischbereifung.
Und hier im drastischen Sinn kann ich schlecht die Vorderräder an die Hinterachse montieren und umgekehrt.
Ebenso heißt es ja Mischbereifung, also verschiedene Arten von Reifen und nicht Mischberäderung. Und verschieden Größe und breite Felgen gleich Räder sind nicht die Reifen.
Immer wieder werden Begriffe vermischt und anders interpretiert, als es die Urdefinition hergibt.
Beispiele gibt es reichlich, allen voran das Anwenden und Verstehen der Begriffe
Kalibrieren, Justieren und Eichen.
Aber nun, unser Threadstarter weiß ja jetzt was er kaufen kann und damit sollte es gut sein.
--
Gruß Peter | Antworten
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